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   BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02   

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BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02 (https://dejure.org/2002,2166)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.2002 - Verg 27/02 (https://dejure.org/2002,2166)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 2002 - Verg 27/02 (https://dejure.org/2002,2166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VOB/A § 10 Nr. 5 Abs. 3; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 10 Nr. 5 Abs. 3, 25 Nr. 1 Abs. 1
    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalhinweis auf Nachunternehmerleistung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung eines Schadens durch die vergaberechtswidrige Nichtberücksichtigung bei der Erteilung des Zuschlags

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unbestimmter Nachunternehmereinsatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmerleistung: Reicht der Hinweis auf einen 70%-igen Eigenanteil und die Angabe eines Nachunternehmers aus? (IBR 2003, 95)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.8.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.8.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
    Das bedeutet, dass es nach seinem Inhalt derart bestimmt sein muss, dass die Annahme durch ein einfaches "ja" erfolgen kann (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.10.2000 - Verg 5/00 - Umdruck S. 9).
  • BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02

    Ausschluss des Angebots bei unvollständigen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.8.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • BayObLG, 13.03.2001 - Verg 1/01

    Ausschluss eines Angebots aus dem Vergabeverfahren wegen der Einschaltung von

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
    Da der Einsatz des Großunternehmens S.-AG als Nachunternehmer mit Mittelstandsförderung nicht ohne weiteres in Verbindung gebracht werden kann, war die Angabe von einem vernünftigen Empfänger in der Lage der Vergabestelle objektiv so aufzufassen (vgl. BayObLG VergabeR 2001, 222/224), dass die Antragstellerin auch den Einsatz weiterer bisher nicht namentlich genannter mittelständischer Nachunternehmer vorgesehen hat, wobei zur Art und Umfang dieses Nachunternehmereinsatzes wiederum jegliche konkrete Angaben fehlen.
  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
    Der Beschluss des Kammergerichts vom 15.4.2002 (Kart Verg 3/02 - VergabeR 2002, 398), auf den die Antragstellerin hingewiesen hat, betraf einen anders gelagerten Sachverhalt; insbesondere war es in dem dort entschiedenen Fall den Bietern generell nicht gestattet, Nachunternehmer einzusetzen (vgl. VergabeR 2002, 398/402).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 11 Verg 9/03

    Vergabeverfahren: Ausnahmsweise Vorgabe eines bestimmten Produkts oder

    Ob das Angebot im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft nämlich - zumindest in den Fällen, in denen der Ausschluss wie vorliegend nicht evident erscheint - die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages (vgl. auch Otting, Vergaberecht 02, 491, 493; BayObLG Beschluss vom 08.11.2002, Iret 27/03 [richtig: Verg 27/02 - d. Red.] = IBR 03, 95).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Weitergehende Anforderungen sind an die Antragsbefugnis nicht zu stellen ( § 107 Abs. 2 GWB ).Ob das Angebot eines Antragstellers im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft - zumindest in Fällen, in denen der Ausschluss nicht evident erscheint - die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags (Otting, Vergaben 02-, 491, 493; vgl. auch BayObLG Beschluss vom 8.11.2002 Verg 27 / 03 = IBR 03, 95 ).

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - jedenfalls soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002, Vergaben 03, 76; Beschluss vom 08.11.2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17.06.2002, Vergaben 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03.05.2002, Vergaben 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg.6/02).

    Das gilt auch, wenn die im Angebot enthaltenen Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz Lücken und Unklarheiten aufweisen mit der Folge, dass der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom 8.11.2002; IBR 03, 95 );.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 3/03

    Widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss!

    Ob das Angebot eines Antragstellers Im Nachprüfungsverfahren auszuschließen ist, betrifft - zumindest in Fällen, in denen der Ausschluss nicht evident erscheint - die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags (Otting, VergabeR 02, 491, 493; vgl. auch BayObLG Beschluss vom 8.11.2002 Verg 27 / 03 - IBR 03, 95 ).

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - jedenfalls soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObIG, Beschluss vom 28.08.2002, VergabeR 03, 76; Beschluss vom 08.11.2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17.06.2002, VergabeR 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03.05.2002, VergabeR 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002, WVerg. 6/02).

    Das gilt auch, wenn die im Angebot enthaltenen Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz Lücken und Unklarheiten aufweisen mit der Folge, dass der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom-8.11.2002, IBR 03, 95).

  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Sinn des Leistungsverzeichnisses ist es, die vom Bieter auszuführende Leistung so erschöpfend und eindeutig zu beschreiben, § 9 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, dass dem Bieter ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglicht wird, § 9 Nr. 6 Abs. 2 VOB/A. Das sich nach Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses ergebende Angebot des Bieters muss so klar und eindeutig sein, dass der Auftraggeber durch ein einfaches ,,Ja" das Angebot annehmen kann (BayObLG vom 10.10.2000 ­ Verg 5/00 und vom 8.11.2002 ­ Verg 27/02), ohne dass Unklarheit über den Auftragsgegenstand herrscht.
  • BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen

    Nach diesen Maßstäben ist das Angebot für eine Annahmeerklärung der Vergabestelle (Zuschlag nach § 28 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) "durch ein einfaches Ja" (BayObLG Beschluss vom 10.10.2000 Verg 5/00; BayObLG IBR 2003, 95; Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 145 Rn. 1) ungeeignet, weil es weder im Wortlaut eindeutig ist noch ihm durch Auslegung ein eindeutiger Inhalt beigemessen werden kann.

    Dies gilt namentlich auch im Bereich von Nachunternehmererklärungen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG IBR 2003, 95; VergabeR 2003, 457; 2003, 76; 2002, 252; OLG-Report 2002, 12; ferner Kratzenberg in Ingenstau/Korbion A § 25 Rn. 16 a.E.), deren Erheblichkeit für den Wettbewerb nicht in Zweifel gezogen werden kann (siehe auch Hermann VergabeR 2003, 459/460).

  • VK Brandenburg, 26.11.2003 - VK 72/03

    Abgrenzung Bauauftrag/Lieferauftrag

    Die Vergabekammer hat mit Schreiben vom 7. November 2003 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 27. November 2002 ­ Verg 27/02 ­ der Antragstellerin mitgeteilt, dass Lieferung und Montage von Telekommunikationsanlagen nach der VOB/A ausgeschrieben werden könnten.
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

    Der Bieter hat vielmehr ein eindeutiges Angebot zu der ausgeschriebenen Leistung abzugeben, welches der Auftraggeber grundsätzlich mit einem einfachen "Ja" annehmen kann (vgl. hierzu BayObLG vom 8.11.2002 - Verg 27/02).
  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-80/03

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (Bay- ObLG, Beschluss vom 28. August 2002, Vergaben 03, 76; Beschluss vom 8. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergaben 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 3. Mai 2002, Vergaben 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg.6/02).

    Das gilt auch, wenn der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle aufgrund der Lücken oder Unklarheiten nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom 8. November 2002; IBR 03, 95 ).

  • VK Südbayern, 25.05.2004 - 27-04/04

    Unklare oder widersprüchliche Angebote sind auszuschließen!

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02).

    Das gilt auch, wenn der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle aufgrund der Lücken oder Unklarheiten nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom 08. November 2002; IBR 03, 95)".

  • VK Südbayern, 25.05.2004 - 27 4/04

    Unvollständige, unklare und widersprüchliche Angebote in Bezug auf die

    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist -grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02 ).

    Das gilt auch, wenn der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle aufgrund der Lücken oder Unklarheiten nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom 08. November 2002; IBR 03, 95)".

  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 11 Verg 11/03

    Ausschluss wegen fehlender Typenbezeichnung

  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

  • VK Südbayern, 01.07.2004 - 40-06/04

    Selbstausführungspflicht bei schwierigen Ingenieurtiefbau-Leistungen?

  • VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04

    Widersprüchliche Nachunternehmer-Erklärung: Ausschluss!

  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - VK 45/05

    Spezialist muss Mängel der Leistungsbeschreibung früh erkennen!

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an

  • VK Berlin, 30.12.2004 - VK-B2-67/04

    Keine Vorgabe zum NU-Einsatz: Auftraggeber muss bei Zweifeln nachfragen!

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - VK 13/06

    Angaben zum NU-Einsatz müssen eindeutig sein!

  • VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04

    Eindeutige Angaben zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • VK Rheinland-Pfalz, 01.06.2004 - VK 6/04

    widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Südbayern, 19.05.2014 - Z3-3-3194-1-08-03/14

    Muss ein Bieter verdeckte Produktvorgabe erkennen?

  • VK Südbayern, 15.12.2006 - Z3-3-3194-1-34-11/06

    Europaweite Ausschreibung der Vergabestelle im offenen Verfahren nach VOB/A;

  • VK Brandenburg, 01.03.2005 - VK 8/05

    Berücksichtigung von Preisnachlässen

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/05

    Eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig!

  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03

    Antragsbefugnis für § 107 Abs. 2 GWB

  • VK Südbayern, 23.09.2008 - Z3-3-3194-1-29-08/08

    Pflicht eines Bieters zur unverzüglichen Rüge eines von ihm erkannten

  • VK Südbayern, 19.03.2003 - 06-02/03

    Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

  • VK Südbayern, 18.12.2002 - 51-11/02

    Änderung der Verdingungsunterlagen

  • VK Südbayern, 09.10.2002 - 40-09/02

    Nachweis der Nachunternehmer zwingend erforderlich

  • VK Südbayern, 17.05.2004 - 17-03/04

    Nachverhandlungsverbot: nachträgliche Erklärung über die

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